03.06.2023 | Statistisches Bundesamt
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse vor dieser Erhöhung rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro.
Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind Frauen mit rund 18 %, bei Männern sind es hingegen nur gut 12 %. Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland fällt mit rund 18 % im Vergleich zu Westdeutschland (14 %) höher aus. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Stark betroffen sind vor allem das „Gastgewerbe“ mit einem Anteil von 48 % und die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 41 %.
Laut einer EU-Richtlinie soll der Mindestlohn bei 60 % des mittleren Verdienstes – gemessen am Median – liegen. Dieses Verhältnis wird als Kaitz-Index bezeichnet. Im Oktober 2022 lag der deutschlandweite mittlere Bruttostundenverdienst bei 21,29 Euro für mindestlohnberechtigte Vollzeitbeschäftigte. Der Mindestlohn von 12 Euro entsprach somit einem Anteil von 56,4 %. Werden alle mindestlohnberechtigten Beschäftigten einbezogen, beträgt der mittlere Verdienst nur noch 18,94 Euro. Der Mindestlohn entspricht dann einem Anteil von 63,4 %.
(Destatis / STB Web)
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