22.07.2024 | Statistisches Bundesamt

Singlehaushalte besonders häufig von Überschuldung betroffen

Jede zweite Person, die 2023 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahm, lebte in einem Singlehaushalt. Durchschnittlich waren diese Personen mit 29.738 Euro verschuldet, während die durchschnittliche Verschuldung aller beratenen Personen 31.749 Euro betrug.

61 Prozent der überschuldeten Alleinlebenden waren Männer mit einer durchschnittlichen Schuldenlast von 31.792 Euro und 39 Prozent waren Frauen mit durchschnittlichen Schulden von 26.464 Euro. Auch bei der Überschuldungsintensität (Verhältnis zwischen monatlichem Nettoeinkommen und Schuldenhöhe) zeigten sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern: So bräuchten alleinlebende Männer bei Verwendung ihres gesamten monatlichen Nettoeinkommens durchschnittlich 28 Monate zur Schuldentilgung. Frauen wären bereits nach 24 Monaten schuldenfrei. Im Durchschnitt aller beratenen Personen lag der Wert bei 25 Monaten.

Hauptauslöser der Überschuldung

Ein besonders häufiger Auslöser für Überschuldung bei Singlehaushalten war 2023 eine Erkrankung, eine Sucht oder ein Unfall. Mit knapp einem Viertel (24 Prozent) lag der Anteil hier bei Alleinlebenden deutlich über dem Durchschnitt aller beratenen Personen von weniger als einem Fünftel (18 Prozent). Der Verlust des Arbeitsplatzes war dagegen mit 19 Prozent bei Alleinlebenden ähnlich häufig die Hauptursache für die Verschuldung wie im Durchschnitt aller Personen, die eine Beratungsstelle aufsuchten (18 Prozent). 

Bei der Betrachtung der Ursachen nach Geschlecht zeigte sich, dass bei alleinlebenden Frauen die Trennung, Scheidung oder der Tod des Partners oder der Partnerin mit 14 Prozent eine größere Rolle spielten als bei alleinlebenden Männern mit 10 Prozent. Im Gegensatz dazu lag bei alleinlebenden Männern der Verlust des Arbeitsplatzes mit 20 Prozent als Hauptursache für die Überschuldung höher als bei alleinlebenden Frauen mit 16 Prozent. 

Schulden bei sonstigen öffentlichen Gläubigern am häufigsten

Sechs von zehn beratenen Personen hatten Schulden bei sonstigen öffentlichen Gläubigern. Hierzu zählen beispielsweise gesetzliche Renten- und Krankenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcenter. An zweiter Stelle standen Telekommunikationsunternehmen, bei denen die Hälfte aller beratenen Personen (49 Prozent) Schulden hatte, gefolgt von Gewerbetreibenden, bei denen vier von zehn beratenen Personen (39 Prozent) verschuldet waren.

Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.

(Destatis / STB Web)