19.09.2023 | Berufliches
Nachdem Anfang des Jahres die Steuerberaterplattform und mit ihr als erster Anwendungsfall das beSt an den Start gegangen ist, folgt nun der zweite Use-Case: das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern.
Das Antragsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bündelt die Verwaltungsdienstleistungen der Kammern und bietet den Mitgliedern einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation, anstelle von unterschiedlichen regionalen Anlaufstellen. Künftig können Anträge, Befugnisse und Zulassungen direkt über das Portal abgewickelt werden.
"Damit ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung unseres Berufsstandes und zum Einstieg in digitale Cloud-Lösungen getan. Dass dieser Schritt gemeinsam im Zusammenschluss der Kammern aus einem föderalen System heraus gelungen ist, macht das Projekt aus meiner Sicht umso bedeutender. Damit sind die Steuerberaterkammern auch ein gutes Beispiel für andere selbstverwaltete Freie Berufe und deren Organisationen in Deutschland." sagt Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Steuerberater*innen haben direkt über die Steuerberaterplattform Zugang zum Portal, ansonsten kann die Anmeldemöglichkeit über die BundID genutzt werden.
Zum Antragsportal geht es hier: stbk-antragsportal.de.
(BStBK / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.09.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.