04.09.2024 | Gesetzentwurf

Mehr Schutz für Gemeinwohlengagierte

Das Bundeskabinett hat am 4.9.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten gestärkt werden soll.

Hierzu soll das Strafgesetzbuch angepasst werden, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch besser strafrechtlich zu erfassen. Dazu werden wir jetzt auch ausdrücklich die Nötigung etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments unter Strafe gestellt.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Weiterführende Informationen beim BMJ:

(BMJ / STB Web)